Datenverarbeitungsvertrag (DPA)

Zwischen:
Verantwortlicher (Controller): Kunde
Auftragsverarbeiter (Processor): antegma GmbH, Deutschland

1. Gegenstand und Dauer

  • Dieser DPA regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch antegma GmbH im Zusammenhang mit Integrationen und Anwendungen, die dem Verantwortlichen zur Verfügung gestellt werden.

  • Dauer: Gültig solange der Hauptvertrag zwischen den Parteien besteht.

2. Art und Zweck der Verarbeitung

  • Zweck: Bereitstellung, Wartung und Verbesserung von Integrationen zwischen Drittanbieter-Anwendungen (z. B. Hootsuite, Adobe, Canto, Microsoft usw.).

  • Verarbeitungstätigkeiten: Hosting, Speicherung, Übertragung und technische Bearbeitung personenbezogener Daten.

3. Art der Daten & Kategorien betroffener Personen

  • Datenarten: Benutzer-IDs, Zugangsdaten, Nutzungsprotokolle, Inhalts-Metadaten, Kommunikationsdaten (je nach Integration).

  • Kategorien betroffener Personen: Mitarbeiter des Verantwortlichen, Kunden, Social-Media-Nutzer, Geschäftspartner.

4. Pflichten des Auftragsverarbeiters (antegma GmbH)

  • Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisungen des Verantwortlichen.

  • Sicherstellung der Vertraulichkeit des Personals.

  • Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) (Anlage 1).

  • Unterstützung des Verantwortlichen bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten (Art. 15–22 DSGVO).

  • Unterstützung des Verantwortlichen bei der Einhaltung von Art. 32–36 DSGVO (Sicherheit, Meldung von Datenschutzverletzungen, DSFA).

  • Löschung oder Rückgabe aller personenbezogenen Daten nach Vertragsende.

  • Bereitstellung von Nachweisen und Auditrechten (nach angemessener Ankündigung).

5. Unterauftragsverarbeiter

  • Der Verantwortliche ermächtigt den Auftragsverarbeiter, die folgenden Unterauftragsverarbeiter einzusetzen:

    • Microsoft Ireland Operations Ltd. – Microsoft Azure (Hosting in Amsterdam, Niederlande, Region Europe West).

  • Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen rechtzeitig über Änderungen der Unterauftragsverarbeiter.

6. Internationale Datenübermittlungen

  • Die Daten werden innerhalb der EU (Amsterdam, Niederlande) gehostet.

  • Werden Daten durch Unterauftragsverarbeiter außerhalb der EU/des EWR übermittelt, stellt der Auftragsverarbeiter geeignete Garantien sicher (z. B. Standardvertragsklauseln, Angemessenheitsbeschlüsse).

7. Pflichten des Verantwortlichen

  • Sicherstellung einer rechtmäßigen Grundlage für die Verarbeitung.

  • Bereitstellung notwendiger Weisungen.

  • Führung von Verzeichnissen der Verarbeitungstätigkeiten.

8. Haftung

  • Jede Partei haftet im Rahmen der DSGVO und des geltenden Rechts.

  • Gemeinsame Haftung, soweit nach Art. 82 DSGVO vorgesehen.

9. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

  • Dieser DPA unterliegt deutschem Recht.

  • Gerichtsstand: Freiburg im Breisgau

Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

  • Verschlüsselung von Daten bei Speicherung und Übertragung.

  • Rollenbasierte Zugriffskontrolle, Prinzip der minimalen Rechte.

  • Multi-Faktor-Authentifizierung für Administratoren.

  • Regelmäßige Backups und Notfallwiederherstellung.

  • Protokollierung und Überwachung von Zugriffen.

  • Sicherheits-Patch-Management.

Anlage 2: Liste der Unterauftragsverarbeiter

  • Microsoft Azure (Europe West – Amsterdam).